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   VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222   

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https://dejure.org/2020,11960
VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222 (https://dejure.org/2020,11960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2020 - 9 BV 19.222 (https://dejure.org/2020,11960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2020 - 9 BV 19.222 (https://dejure.org/2020,11960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 92 Abs. 3, § ... 154 Abs. 3, § 155 Abs. 1 S. 1, § 161 Abs. 2 S. 1, § 162 Abs. 3, § 173 S. 1; ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; GKG § 47 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2; BauGB § 246 Abs. 12 S. 1
    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen

  • rewis.io

    Übereinstimmenden Erledigungserklärungen - Zuordnung des erledigenden Ereignis der Sphäre der Beklagten und des Beigeladenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222
    Im Hinblick darauf erscheint im vorliegenden Fall ein über den Rahmen der Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs hinausgehender Streitwert in Höhe von 30.000 Euro angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 77 f.).
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 9 ZB 15.376

    Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222
    Der Senat legt hierbei regelmäßig den jeweils aktuellen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zugrunde (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2019 - 9 C 190.1608 - juris Rn. 4; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 20), der bei Nachbarklagen im Baurecht einen Rahmen von 7.500 Euro bis 15.000 Euro vorsieht (Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs).
  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 9 B 16.1952

    Absolutes Werbeverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222
    Eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen findet im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO jedoch nicht statt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 9 B 16.1952 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 9 C 19.1608

    Nachbarklage gegen eine Befreiung von einem Bebaungsplan für die Errichtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222
    Gleichwohl kann nach den Maßstäben des § 52 Abs. 1 GKG von den im Streitwertkatalog ausgewiesenen Beträgen abgewichen werden, wenn der Einzelfall dazu Anlass gibt (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2019 - 9 C 19.1608 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.12.2019 - 9 ZB 17.2129

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag gegen Baugenehmigung für Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2020 - 9 BV 19.222
    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass es hier um ein Gebäude geht, das der Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen dient (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 20.12.2019 - 9 ZB 17.2129 - juris Rn. 10), die Klägerin einen Industriebetrieb führt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass insoweit ein höheres wirtschaftliches Interesse an der Verhinderung des Vorhabens besteht.
  • VGH Bayern, 16.09.2021 - 9 N 19.1962

    Kostenlast bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigung

    Denn unabhängig davon, dass eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht stattfindet (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2008 - 3 C 5.07 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 9 BV 19.222 - juris Rn. 3) und Überwiegendes dafür spricht, dass der Normenkontrollantrag begründet gewesen sein dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2019 - 9 NE 19.467 - juris Rn. 4), hat der Antragsgegner das erledigende Ereignis hier durch Aufhebung des angefochtenen Bebauungsplans "Am Graben" vom 19. November 2018 selbst herbeigeführt und sich damit aus eigenem Willensentschluss in die Rolle des Unterlegenen begeben.
  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 9 NE 19.2327

    Erledigung der Hauptsache

    Maßgeblich hierfür ist nach billigem Ermessen, dass sich die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens der Antragsteller unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nicht ohne weiteres übersehen lassen, eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen in diesem Rahmen nicht stattfindet (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 9 BV 19.222 - juris Rn. 3) und die Erfolgsaussichten somit als offen anzusehen sind.
  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 9 N 21.2009

    Bebauungsplan, Gemeinde, Frist, Erledigung, Verfahren, Ermessen, Schriftsatz,

    Maßgeblich hierfür ist, dass sich die Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens der Antragsteller unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nicht ohne weiteres übersehen lassen, eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht stattfindet (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2020 - 9 BV 19.222 - juris Rn. 3) und somit die Erfolgsaussichten als offen anzusehen sind.
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